Die Aus- und Weiterbildung zur Supervisorin / zum Supervisor
Die theoretischen Grundlagen der Ausbildung beziehen sich auf ein modernes psychoanalytisch-systemisches Denkmodell.
Eingangsvoraussetzungen
Folgende Eingangsvorrausetzungen für eine Ausbildung sind erwünscht:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Mehrjährige Berufserfahrung (3-5 Jahre)
- 300 Unterrichtsstunden Fort- und Weiterbildung
- Supervisionserfahrung als Supervisand*in im Umfang von 50 Zeiteinheiten (eine Zeiteinheit = 45 Minuten), d.h. in der Regel 25 Sitzungen Supervision á 90 Minuten. Die Supervisionserfahrung muss aus mindestens zwei verschiedenen Settings sein (Einzel-, Gruppe- und/oder Team). Mindestens 10 der insgesamt 50 Zeiteinheiten müssen bei einem DGSv, bso- oder ÖVS-anerkannten Supervisor*in in Anspruch genommen worden sein.
Kurse
Der laufende 13. Ausbildungskurs hat im Februar 2024 begonnen.
Der neue 14. Ausbildungskurs ist am 04.03.2026 mit der ersten Kurswoche gestartet.
Der 15. Ausbildungskurs wird vorraussichtlich im Frühjahr 2028 beginnen.
Hören Sie doch mal rein!
Frau Jagemann und Herr Tangen-Petraitis sprechen im Podcast über das Erleben in der Ausbildung.
Anmeldung
Geschäftsstelle ASv
Kursleitung
Dipl.-Psych. Christoph Tangen-Petraitis
Dr. Nadyne Stritzke